Hydraulische Nachweisführung nach DIN 19661
Bemessung von Regenrückhaltebecken und Durchlassbauwerken auf Basis aktueller KOSTRA-Daten. Sie erhalten belastbare Abflussnachweise für das Genehmigungsverfahren nach WHG § 57.
Ingenieurtechnische Kernvorteile
Unsere Leistungen im Bereich der urbanen Hydraulik und des wasserrechtlichen Genehmigungsmanagements reduzieren Risiken für Kommunen und Planungsträger. Jeder Vorteil ist direkt an eine konkrete Projektphase oder gesetzliche Anforderung gekoppelt.
Bemessung von Regenrückhaltebecken und Durchlassbauwerken auf Basis aktueller KOSTRA-Daten. Sie erhalten belastbare Abflussnachweise für das Genehmigungsverfahren nach WHG § 57.
Modellierung von Starkregenereignissen mit 2D-Oberflächenabflusssimulation. Identifikation von Gefahrenschwerpunkten in Siedlungsbereichen – Grundlage für priorisierte Maßnahmenpläne.
Erstellung der wasserrechtlichen Antragsunterlagen inklusive Erläuterungsbericht, Lageplänen und hydraulischen Berechnungen. Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde bis zur Planfeststellung.
Kontrolle der Ausführung von Sohlrampen, Durchlässen und Uferbefestigungen. Nachweis der Standsicherheit gegen Kolkbildung gemäß Merkblatt DWA-M 509.
Entwicklung von turnusgemäßen Unterhaltungsplänen für kommunale Gewässer zweiter Ordnung. Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht und Haftungsverteilung nach §§ 39–42 WHG.
Ausrichtung der technischen Planung an den Förderrichtlinien der Länder (z. B. RiLi-Wasserbau). Sie sparen Zeit bei der Mittelbeantragung und erhöhen die Bewilligungswahrscheinlichkeit.
Ausgewählte Ausschnitte aus aktuellen Berechnungen und Planzeichnungen zu kommunalen Hochwasserschutzprojekten.
Kompakte Antworten zu hydraulischen Planungen, Genehmigungen und Unterhaltspflichten nach WHG.
Die Wasserbehörde verlangt in der Regel eine hydraulische Berechnung nach DIN 19661, einen Lageplan mit Einzugsgebietsgrenzen, ein Betriebs- und Unterhaltungskonzept sowie eine naturschutzfachliche Einschätzung. Bei Rückhaltebecken ab 10 m³ Stauvolumen ist zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis erforderlich.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Beckengröße und dem Einzugsgebiet. Für kommunale Anlagen empfehlen wir eine Sichtprüfung alle zwei Monate sowie eine vollständige Räumung und Dichtungsprüfung alle drei Jahre. Bei starkem Sedimenteintrag aus Baustellen oder landwirtschaftlichen Flächen sind kürzere Zyklen sinnvoll.
Der Aufwand hängt von der Größe des Einzugsgebiets und der Komplexität des Kanalnetzes ab. Für ein typisches Neubaugebiet mit 30 ha Fläche kalkulieren wir mit etwa 40 bis 60 Stunden Bearbeitungszeit. Die Kosten setzen sich aus Geländeerfassung, Modellaufbau, Kalibrierung und Berichtserstellung zusammen – ein genaues Angebot erhalten Sie nach einer Kurzbegehung.
Ja, sobald die Fließgeschwindigkeit im Durchlass 2 m/s überschreitet oder der Untergrund aus bindigem Material besteht, ist ein Kolknachweis nach Merkblatt DWA‑M 509 erforderlich. Wir führen dazu eine numerische Strömungssimulation durch und dimensionieren gegebenenfalls eine Kolkplatte oder eine Steinpackung.
Die Unterhaltungspflicht besteht dauerhaft und ohne Unterbrechung. Konkrete Fristen setzt die Wasserbehörde im Einzelfall fest. Üblich sind jährliche Berichte über den Zustand der Gewässerprofile und der Uferbepflanzung. Bei erkennbaren Mängeln wie Verklausungen oder Uferabbrüchen muss unverzüglich gehandelt werden, sonst droht eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 WHG.